Die TV Oberbexbach e.V. erlässt für die Calisthenics-Anlage folgende Benutzungsordnung. Sie ist für alle Benutzer verbindlich und Bestandteil des Pachtvertrages der TVO mit dem TV Bexbach und der Stadt Bexbach.
Dieses Reglement regelt Rechte und Pflichten der Nutzer. Die Anlage dient im Tages-, Abend- und Wochenendbetrieb allen Bexbacher Sportvereinen und steht auch auswärtigen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen zur Verfügung. Die TVO erteilt Bewilligungen unter Berücksichtigung einer Saison- und Jahresbelegung und entscheidet im Konfliktfall. Die Anlage dient ausschließlich der sportlichen Betätigung in angepasster Sportbekleidung und mit Sportschuhen.
Für eine Jahres- und/oder Saisonbelegung ist ein Antrag bei der TVO einzureichen; die TVO teilt feste Zeiten zu. Für eine Dauerbelegung sind mindestens 8 Personen notwendig. Feste Belegungszeiten werden an der Anlage und/oder online veröffentlicht. Für die übrige Nutzung ist keine schriftliche Bewilligung erforderlich.
Nutzende Vereine und Organisationen benennen eine verantwortliche Kontaktperson, die sie gegenüber der TVO vertritt.
Anlage und Geräte sind sorgsam zu bedienen und so zu verlassen, dass der Betrieb ungehindert weitergeführt werden kann. Beschädigungen gehen zu Lasten der Nutzer und sind der TVO unverzüglich zu melden. Das Anbringen oder Aufstellen weiterer Sportgeräte sowie Werbung bedarf der Zustimmung der TVO. An der Umzäunung dürfen keine Gegenstände befestigt werden.
Auf der Anlage ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Mitgebrachte Flaschen, Nahrungsmittel und sonstige Gegenstände sind wieder mitzunehmen. Schäden und Verunreinigungen sind unverzüglich zu melden. Hunde und sonstige Tiere sind auf der Sportanlage nicht erlaubt.
Auf der gesamten Anlage gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
Es stehen die öffentlichen Parkplätze am Volkshaus sowie die ausgewiesenen Parkplätze rund um die Grüne Lunge zur Verfügung. Im Bereich der Tennisanlage gelten die Parkvorschriften des TV Bexbach.
Bei Nutzung sowie bei An- und Abfahrt ist auf die Nacht- und Sonntagsruhe der Anwohner Rücksicht zu nehmen.
Die Nutzer haften für Beschädigungen der Anlage, Geräte und Materialien sowie für außerordentliche Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten. Der Abschluss einer entsprechenden Sach- und Sportversicherung ist Aufgabe des Nutzers. Die TVO lehnt jede Haftung bei Unfällen, Sachschäden und Diebstählen ab.
Die TVO kann das Benutzungsrecht vorübergehend einschränken oder entziehen, wenn die Anlage aus besonderen Gründen nicht verfügbar ist (z. B. bei Wettkämpfen auf der benachbarten Tennisanlage). Eine erteilte Bewilligung kann jederzeit entzogen werden, insbesondere wenn:
Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.